Informationen

Verordnungen (Rezept)

Behandelt werden Patienten aller gesetzlichen und privaten Krankenkassen.

Ich biete Ihnen:

  • Krankenkassenleistungen
  • IGeL-Leistungen (individuelle Gesundheitsleistungen)

Wie erhalte ich ein Verordnung/ Rezept?

Eine Verordnung/ Rezept für Sprech-, Sprach- oder Stimmtherapie bekommen Sie von Ihrem Haus- oder Facharzt. Der Behandlungsbeginn muss jedoch spätestens nach 14 Tagen ab Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen.

Woher erhalte ich eine Verordnung/ Rezept?

  • Hausarzt
  • HNO-Arzt oder Phoniater
  • Kinderarzt
  • Neurologe
  • Kieferorthopäde

Zuzahlungen

Von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres. Die Erwachsenen tragen einen Eigenanteil von 10 % der Behandlungskosten sowie 10 € Verordnungsgebühr. Für Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung übernehmen die Kosten die Krankenkassen.