Verordnungen (Rezept)
Behandelt werden Patienten aller gesetzlichen und privaten Krankenkassen.
Ich biete Ihnen:
- Krankenkassenleistungen
- IGeL-Leistungen (individuelle Gesundheitsleistungen)
Wie erhalte ich ein Verordnung/ Rezept?
Eine Verordnung/ Rezept für Sprech-, Sprach- oder Stimmtherapie bekommen Sie von Ihrem Haus- oder Facharzt. Der Behandlungsbeginn muss jedoch spätestens nach 14 Tagen ab Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen.
Woher erhalte ich eine Verordnung/ Rezept?
- Hausarzt
- HNO-Arzt oder Phoniater
- Kinderarzt
- Neurologe
- Kieferorthopäde
Zuzahlungen
Von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres. Die Erwachsenen tragen einen Eigenanteil von 10 % der Behandlungskosten sowie 10 € Verordnungsgebühr. Für Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung übernehmen die Kosten die Krankenkassen.